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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Berkele Industriebedarf & Dienstleistungen GmbH
Sonnenhang 10, 50127 Bergheim nachstehend als Verkäufer bezeichnet.


§1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Die folgenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfts-Beziehungen
zwischen dem Verkäufer und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum
Vertragsabschluss gültige Fassung.

(2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass dieser einen gewerblichen oder selbständigen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäfts-
beziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeiten handeln. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.


§2 Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder
Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Kaufvertrag kommt
dadurch zustande, dass die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der
Auslieferung angenommen wird.

(3) Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden
abzulehnen.

(4) Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der
Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(5) Der Vertragstext wird von uns gespeichert.


§3 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verbrauchern halten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor. Bei Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Sofern die Ware noch Eigentum der Berkele GmbH ist, ist der Kunde verpflichtet, uns den Zugriff
Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie sonstige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(3) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 dieser Bestimmung vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor,
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.


§4 Rückgaberecht
(1) Der Käufer hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und Belehrung über das Rückgaberecht. Das
Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket
versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung der Ware oder Des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das
Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: BTB Berkele GmbH, Sonnenhang 10, 50127 Bergheim.

(2) Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.

(3) Der Käufer hat den Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauch-nahme der
Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam
prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass
die Ware nicht als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Dies gilt nicht, wenn
die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf der Prüfung wie sie im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre zurückzuführen ist.


§5 Vergütung
(1) Es gilt der jeweilige Tagespreis. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis
auf die Sonderaktion befristet.

(2) Preise zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

(3) Es fallen die Versandkosten gem. § 6 dieser Bestimmungen an. Kosten für Verpackung sind
in den Versandkosten inbegriffen.

(4) Dem Kunden entstehen durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

(5) Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Ansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

(6) Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus
demselben Vertragsverhältnis beruht.


§6 Zahlungsmöglichkeiten und Versandkosten
(1) Zahlung 10 Tage 2 % Skonto , 30 Tage netto.

(2) Die Kosten für den Versand richten sich nach dem Gewicht der Produkte.

(3) Für Lieferungen ins Ausland berechnen wir die tatsächlich anfallenden Transportkosten.

(4) Der Versand erfolgt per Versandt mit UPS. Die Pakete sind entsprechend den Bestimmungen
von UPS in dieser Höhe versichert.


§7 Lieferung
(1) Ware, die am Lager ist, kommt innerhalb von 5-10 Werktagen zum Versand. Bei Bezahlung per
Vorauskasse erfolgt der Versand erst, wenn die Zahlung auf unserem Konto gutgeschrieben ist.

(2) Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, werden wir die Ware unverzüglich bestellen, den
Kunden unverzüglich darüber informieren und diesem den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen.
Hinsichtlich des Vorbehaltes ordnungsgemäßer Selbstbelieferung verweisen wir auf § 2 Absatz 4
dieser Bestimmungen.


§8 Gefahrenübergang
(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der verkauften Ware auch bei Versendungskauf mit dem Übergang der Ware auf den Verbraucher über.


(2) Bei Unternehmen geht die Gefahren des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur,
den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


§9 Gewährleistung
(1) Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung
der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadenersatz nach
der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadenersatz statt der Leistung, so gelten die
Haftungsbeschränkungen gemäß § 10 Absatz 1 und 2 dieser Bestimmungen. Bei nur geringfügigen
Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

(3) Unternehmer unterliegen der Rüge- und Untersuchungspflicht gemäß § 378 HGB. Diese müssen
uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche Frist von einer Woche ab Empfang der Ware
schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(4) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Händlers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

(5) Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Die
Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige
Gewährleistungsfrist gibt nicht, wenn uns ein grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von
uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden.
Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben
hiervon unberührt.


§10 Haftung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen
haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Webseiten ermöglichen, sind wir für die dort
enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu
eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf extremen Webseiten erhalten, werden
wir den Zugang zu diesen Webseiten unverzüglich sperren.


§11 Datenschutz
(1) Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der
für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten ausführlich unterrichtet worden (siehe
„Datenschutzinformationen“).


§12 Schlussbestimmungen
(1) Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu
beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht
der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Rechts finden keine
Anwendung.

(2) Sofern die andere Partei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich
aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Geschäftssitz der BTB Berkele
GmbH als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn die andere Partei keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn-
oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen späteren eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.


AGB Betonbohr- und Sägearbeiten Berkele GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Stand 2012


§1.Anerkennung
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes der Firma Berkele an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§2.Ansatz der Bohrpunkte und der Sägeschnitte
Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser sind vom Auftraggeber einzumessen und deutlich sichtbar vor Ort darzustellen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem nicht einmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.
Eventuelle Einflüsse der Bohrungen und Sägeschnitte auf die Statik eines Bauwerks oder eines Bauteils sind vom Auftraggeber zu vertreten. Erforderlich werdende Abstützungen sind ebenfalls grundsätzlich vom Auftraggeber vorzusehen und zu erstellen. 

§3.Gestellung von Strom, Wasser & Gerüsten
Vom Auftraggeber sind Wasser und Energie kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kann Wasser und Energie vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dieses rechtzeitig mitzuteilen, damit ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden kann. Gerüste sind bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen.

§4.Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten
Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger rechtzeitiger Vereinbarung mit dem Auftraggeber unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Dies gilt ebenfalls von Umbauten von Rüstungen sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfallverhütungsvorschriften. Kann der Auftragnehmer durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Angabe der Bohrdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.

§5.Sondergenehmigung
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Sonder-Genehmigungen ( z. B. Sonntagsarbeit ) einzuholen.

§6.Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen mit Angestellten gelten als unverbindlich, sie bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.

§7.Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten vorgelegten Leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, zu jeden Monatsschluss Teilrechnungen zu erstellen und die Mehrwertsteuer zu berechnen.

§8.Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort netto ohne Abzug fällig. Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. Bei Arbeiten die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Sicherheiten oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

§9.Forderungen
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz per Monat zu berechnen.

§10.Gewährleistung und Sicherheitsleistung
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind - sinngemäß zu VOB, oder BGB ausdrücklich ausgeschlossen. Die einwandfreie vertragsmäßige Beschaffenheit der Ausführung unserer Arbeiten wird durch die Abnahme und Bestätigung auf unserem Arbeitsbericht unzweifelhaft festgestellt.

§11.Haftung
Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten der Firma Berkele zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung für Wasserschäden kann vom Auftragnehmer in keinem Fall übernommen werden; auch nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte, oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann auch durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden. Die Firma Berkele haftet nicht für Schäden, die sich durch Veränderungen in der Statik ergeben, wenn bei Bohrungen oder Sägeschnitten Betonstahl oder sonstiger Baustahl durchgetrennt oder angeschnitten wird. Die Statik ist vor Arbeitsbeginn des Auftragnehmers vom Auftraggeber auf Ihre Durchführbarkeit der Leistung eigenverantwortlich zu prüfen. Es wird keine Haftung übernommen für die Beschädigung von nicht sichtbaren Gegenständen in Wänden und Decken usw. wie z. B. Kabel, Rohrleitungen oder ähnliches. Die Sicherung von Freigeschnittenen oder Freigebohrten Öffnungen z. B. Abdecken oder Absperren übernimmt der Auftraggeber, ebenso wie das Verfüllen von entstandenen Dübellöchern oder Überschnitten.

Freigelegte Bewehrung durch Kernbohr- und Sägearbeiten an den Bauwerken müssen in jedem Fall durch ein Fachunternehmen saniert werden.

§12.HöhereGewalt
Höhere Gewalt und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstung, die während der Arbeit auftreten, berechtigen den Auftragnehmer zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressanspruch des Auftraggebers. Bei Überschreitung sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen. Wir haften für nachweisbar durch uns verschuldete Mängel nur mit Ersatzleistungen oder Reparatur nach unserer Wahl.

§13.Vorbehalte
Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung: Für die Dauer von 3 Monaten ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise als verbindlich. Danach sind wir als Auftragnehmer berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten.

§14.Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist - soweit nach §38 ZPO zulässig - das für die Firma Berkele oder für das Bauobjekt zuständige Gericht vereinbart. 
Dies gilt auch für Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen.

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